Datenschutz bei live Online-Kursen
Bei den Live Online Kursen ist es wichtig, dass einige Grundpunkte Beachtung finden, wie zum Beispiel die Anforderungen an den Datenschutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).
Gastbeitrag von Urban Sports Club:
Gemeinsam mit euch, unseren Partnern, bieten wir von Urban Sports Club als Antwort auf COVID-19 seit einigen Wochen unseren Mitgliedern Live Online-Kurse an. Dadurch haben unsere Mitglieder die Chance, aktiv zu bleiben und ihr habt die Möglichkeit, euer Tagesgeschäft effektiv weiter zu führen und bei der Entwicklung in den digitalen Markt mit dabei zu sein.
Bei den Live Online-Kursen ist es wichtig, dass einige Grundpunkte Beachtung finden, wie zum Beispiel die Anforderungen an den Datenschutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Abhängig von der Art des angepeilten Online-Angebotes sollten auch die Bedingungen der GEMA oder der Bedarf einer Rundfunklizenz für das Live-Streaming geprüft werden.
In diesem Artikel möchten wir euch kurz diese Punkte aufzeigen und einen Leitfaden zur Verfügung stellen, der euch bei der Ausrichtung von Live Online-Kursen helfen kann.
1. Das richtige Setup für Live Online-Kurse
Wähle die für deine Live Online-Kurse am besten geeignete Streaming-Lösung aus und schließe die rechtlich erforderlichen Verträge vor dem Beginn des Live-Streaming ab.
Egal mit welcher Streaming-Lösung gearbeitet wird, sobald das Angebot personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung Pflicht. Dieser stellt sicher, dass die von deinem Wunschdienst verarbeiteten Daten der Kursteilnehmer nur entsprechend geltender Datenschutz-Anforderungen verarbeitet werden. Die meisten Plattformen bieten diese Verträge auf Anfrage an, oder haben idealerweise bereits bei Vertragsabschluss einen entsprechenden Vertrag mit ausgehändigt (AGBs).
Setze bei der Wahl der Plattform für Live Online-Kurse auf Anbieter innerhalb der EU, oder mit Sitz in Ländern, die ähnliche Sicherheitsstandards gewährleisten, wie zum Beispiel die USA, sofern das Unternehmen nach EU-US Privacy Shield zertifiziert ist (wie bspw. Zoom und Skype). Prüfe im Vorfeld, wie mit den erhaltenen Daten umgegangen wird, dies ist auch für den nächsten Schritt wichtig.
Plattformen wie YouTube oder Twitch bieten neben regulären Videos auch Live-Streamings an. Derartige Live Streams ermöglichen jedoch keine Interaktion. Wir empfehlen daher vor allem Zoom.
2. Update der Datenschutz-Erklärung
Mit dem Onlineangebot entsteht ein neuer Bereich des Sportangebotes, der durch die Datenschutzerklärung abgedeckt werden muss und über den gemäß Artikel 13 (DSGVO) die Nutzer vor Beginn der Verarbeitung aufgeklärt werden sollten. Dies beinhaltet, neben den erfassten Daten für Online-Kurse, auch die Information darüber, wie lange die Daten gespeichert werden, sowie den eigentlichen Zweck der Verarbeitung. Kläre darüber auf, welche Software und/oder Anbieter genutzt werden und verweise auch gerne auf deren Datenschutzstandards. Viele Unternehmen bieten diesbezüglich auf ihrer Homepage weitreichende Informationen für Endnutzer ihres Dienstes an.
3. Informiere die Teilnehmer über den Umfang deiner Live Online-Kurse
Bereits während der Einladung zu den Live Online-Kursen sollte sichergestellt sein, dass die Teilnehmer wissen, wie diese aussehen werden. Kläre Sie kurz über die genutzte Software auf und informiere über die Einstellungen und Vorbereitungen, die sie vor dem Kurs treffen sollten. Dazu gehören Informationen, ob eine aktive Kamera auf Seiten der Nutzer vorhanden sein sollte oder nicht, ob ein Mikrofon erforderlich ist und gib Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie Kamera oder Mikrofon mit dem Kursleiter und anderen Teilnehmern teilen möchten.
4. Aufnahmen deiner Angebote
Es spricht zunächst einmal nichts dagegen, eigene Live Online-Kurse aufzuzeichnen. Sobald hierbei jedoch Aufnahmen (Bild und/oder Ton) von Kursteilnehmern oder Angestellten aufgezeichnet werden, greift dies in den Bereich „Recht am eigenen Bild“ und erfordert eine Einwilligung durch die jeweiligen Betroffenen. Ein Anwalt für Urheberrecht kann in diesem Fall beraten. Sollten deine Teilnehmer während des Kurses zu sehen oder zu hören sein, würden wir deshalb von einer Aufzeichnung deiner Kurse abraten.
5. Musiktitel während der Live Online-Kurse
Sofern während der Live Online-Kurse Musikstücke abgespielt werden sollen, ist es wichtig hierbei eine eventuell notwendige Lizenz für die Vorführung der Musik zu beachten, um nicht in Konflikt mit den Anforderungen der GEMA zu kommen. Gerade auch, wenn es geplant ist, Kurse aufzuzeichnen und separat zur Verfügung zu stellen. Eine Alternative dazu ist es, besonders wenn kein Mikrofon der Teilnehmer erforderlich ist, dass jeder seine eigene Musik Zuhause spielt, die nicht im Livestream zu hören ist. Dazu kann den Teilnehmern im Vorfeld ein Link zu einer Playlist (Spotify, YouTube, u.ä.) zugesendet werden.
Wenn ihr diese Grundregeln beachtet, sollte der Datenschutz eurer Kursteilnehmer gewährleistet sein und ihr könnt euch in Ruhe auf die Kurse konzentrieren. Viel Spaß und Erfolg beim Anbieten eurer Live Online-Kurse!
Die Hinweise enthalten keinen Rechtsrat und können einen erforderlichen Rechtsrat auch nicht ersetzen. Die Urban Sports GmbH übernimmt für alle im Artikel genannten Informationen keine Gewähr.
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