Studio Wiedereröffnung 2021: Das solltest du beachten

Sicherlich hast du es bereits mitbekommen: auch Fitnessstudios sind in den Öffnungsschritten der nächsten Wochen der Bundesregierung mit eingeplant! Das freut uns riesig und wir wollen dir dabei helfen, deine…

Mittwoch,   |   Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten

Sicherlich hast du es bereits mitbekommen: auch Fitnessstudios sind in den Öffnungsschritten der nächsten Wochen der Bundesregierung mit eingeplant! Das freut uns riesig und wir wollen dir dabei helfen, deine Wiedereröffnung bestmöglich vorzubereiten, denn FitogramPro eignet sich nicht nur für live Online-Kurse, sondern auch für deine Kurse in Person und das allgemeine Studio Management! Dieser Beitrag hilft dir bei deiner Wiedereröffnung, indem er alle wichtigen Informationen bezüglich der Wiedereröffnung zusammenfasst, sodass du genügend Zeit hast, dein Studio bestens vorzubereiten. 

Ab wann und unter welchen Umständen darf mein Studio öffnen?

Es kann manchmal schwer sein, bei all den neuen komplizierten Regelungen einen Durchblick zu behalten. Aus diesem Grund haben wir für dich alle Öffnungsschritte, die lediglich die Fitnessbranche betrifft in einer einfachen Grafik zusammengefasst:

Alle Öffnungsschritte erfolgen anhand der Vorgaben der einzelnen Bundesländer sowie entsprechend der Entwicklung der regionalen Inzidenzwerte. Je nach Inzidenz variieren die erlaubten Sportformen. Die meisten Erlaubnisse gibt es jeweils bei einer Inzidenz von unter 50, darauf folgt die nächste Gruppe bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100. Sollte die Inzidenz größer sein als 100, gelten wieder die Bestimmungen wie vor dem 08. März. Die Regelungen treten direkt in Kraft, sofern die Inzidenz drei Tage lang in Folge konstant über oder unter einem Grenzwert wie 50 oder 100 ist. In der Grafik unten kannst du entnehmen, ab wann welche Sportformen wieder erlaubt sind. Die Öffnung für die meisten Studios (kontaktfrei innen) ist ab dem 22.03 zu erwarten!

Wie sehen die offiziellen Regeln aus? 

Die offiziellen Regeln können wie immer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da nicht der Staat, sondern die Länder für die Angelegenheiten wie Sport zuständig sind. Daher empfiehlt es sich, regelmäßig auf der Webseite deines Bundeslandes nachzuschauen, wie die Regeln konkret für dich ausschauen. Eine Seite, die die Verordnungen der Bundesländer für die Fitnessbranche zusammenfasst, ist von dem Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen. Hier musst du dich nicht durch lange Verordnungen durchklicken. Stattdessen siehst du nur die für dich relevanten Regelungen.

Noch sind keine Verordnungen für die Öffnungen ab dem 22. März veröffentlicht. Lediglich Hessen hat bereits früher geöffnet und auch eine entsprechende Verordnung veröffentlicht. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie eine Verordnung ausschaut, kannst du dir hier die Verordnung für Hessen vom 08. März anschauen:

“(2a) Die Öffnung von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 zulässig und sofern

  1. 1. Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden,
  2. 2. nur eine Person je angefangene 40 Quadratmeter Trainingsfläche eingelassen wird,
  3. 3. ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und
  4. 4. Name, Anschrift und Telefonnummer der Besucherinnen und Besucher ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Betreiberin oder dem Betreiber erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Besucherinnen und Besucher sind über diese Beschränkungen zu informieren.”

Zusammengefasst ist es wichtig, dass deine Kunden nur nach einem gebuchten Termin trainieren dürfen, sofern ein umfassendes Hygienekonzept vorliegt, Daten wie Name, Anschrift und Telefonnummer erhoben werden und die maximale Kundenzahl basierend auf deiner Gesamtfläche begrenzt wird. Besonders bei der Terminbuchung und Erhebung der personenbezogenen Daten kann dir FitogramPro eine enorme Hilfe sein! 

Wie schaut ein umfassendes Hygienekonzept aus? 

Ein umfassendes Hygienekonzept wird das A und O für deine Wiedereröffnung sein. Das Konzept garantiert dir nicht nur deine Eröffnung, sondern sorgt auch dafür, dass das Infektionsrisiko in deinem Studio minimiert wird und du somit aktiv dazu beiträgst, die Infektionszahlen zu senken. Einige Bundesländer haben ein Hygienekonzept für Fitnessstudios veröffentlicht, jedoch finden sich auch hier wieder kleine Unterschiede. Wichtig ist, dass dein Hygienekonzept mit der Verordnung in deinem Land übereinstimmt. Falls du noch dabei sein solltest, kannst du dir hier ein paar Ideen für ein umfassendes Hygienekonzept holen (die Maßnahmen sind aus dem Hygienekonzept von Rheinland-Pfalz, Stand: Juni 2020):

  • Abstandsgebot und geltenden Kontaktbeschränkungen
    • – Geregelter Zutritt zu deinem Studio, sodass deine maximale Kundenzahl nicht überschritten werden kann
    • – Sicherstellung der maximalen Besucherzahl durch geeignete Maßnahmen
    • – Vermeidung von Warteschlangen und Ansammlung
  • Organisation des Studios
    • – Kein Zutritt für Personen mit erkennbaren Symptomen
    • – Die Wegführung ist, wenn möglich als Einbahnregelung, durch Markierungen vorzusehen und kennzeichnet den Personenmindestabstand
    • – Fitnessgeräte müssen so angeordnet sein, dass ein Abstand von 3m bei gleichzeitiger Nutzung gewährleistet wird
    • – Die Nutzung der Umkleiden und sanitären Anlangen ist nur unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen erlaubt 
  • Personenbezogene Einzelmaßnahmen
    • – Kunden müssen nach Betreten des Studios ihre Hände desinfizieren/waschen
    • – Der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5m ist jederzeit einzuhalten
    • – Die geltenden Schutzmaßnahmen sind durch Hinweisschilder kenntlich zu machen
    • – Alle Personen tragen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung auf allen Gehwegen, die Bedeckung kann an Geräten abgenommen – werden sofern der Abstand eingehalten werden kann
    • – Besucherkontaktdaten, sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassen des Studios sind nach Einholen des Einverständnisses zur Kontaktnachverfolgung zu erheben
  • Einrichtungsbezogene Maßnahmen 
    • – Kontaktflächen und Fitnessgeräte sowie Übungs- und Sportmaterial sind regelmäßig zu desinfizieren
    • – Selbstbedienung der Kunden an Getränkespendern bleibt unzulässig
    • – Eine Bewirtung darf unter Vorgaben der Gastronomie erfolgen
    • – Alle Räumlichkeiten sind alle 20 Minuten für jeweils 15 Minuten zu lüften. Alternativ kann eine Lüftungsanlage betrieben werden. Eine kontinuierliche Luftzirkulation in Innenräumen ist zu gewährleisten. Sanitäreinrichtungen sind nach Möglichkeit dauerhaft zu belüften.
    • – In Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen sind Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife sowie Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind regelmäßig zu reinigen.
    • – Die Zulässigkeit von Schwimmbecken, Saunen und Solarien ist unter Beachtung der Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung zu bewerten
    • – Verleih von Material wird untersagt, sofern nicht für eine ausreichende Desinfektion gesorgt ist
  • Generell gilt
    • – Für die Einhaltung der Regeln ist eine beauftrage Person vor Ort zu bestimmen
    • – Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zugang zu verwehren

Eine Checkliste zur Wiedereröffnung 

Es ist nicht immer ganz leicht, einen Überblick zu haben und gleichzeitig einen kühlen Kopf zu wahren. Aus diesem Grund haben wir hier eine Checkliste für dich vorbereitet, die du durchgehen kannst, um sicherzustellen, dass du alle wichtigen Punkte vor deiner Wiedereröffnung beachtet hast. Einige diese Punkte/Ratschläge sind in Absprache mit unserem Betriebsmediziner entstanden. Sie ersetzen aber nicht die fachgerechte Beratung durch das Gesundheitsamt oder deinen eigenen Betriebsarzt:

Die Checkliste zur Wiedereröffnung kannst du hier downloaden und ausdrucken!

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